Kontakt

CEREAL
Futter und Fitness für Ihr Pferd
Hans-Jochen Ganschow
Felgentreuer Dorfstraße 33
14947 Nuthe-Urstromtal

Telefon: +49 (0) 33734 600455
Mobil: +49 (0)171 7718981
Telefax:  +49 (0) 33734 600456

E-Mail: info@cereal-online.de

Umsatzsteuer-ID: 124471828


Unsere AGB können Sie im PDF-Format
hier herunterladen.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Einzelunternehmers Hans-Jochen Ganschow (CEREAL) - nachfolgend Auftragnehmer genannt

  1. Geltungsbereich
    Für Verträge über die Lieferung oder Zustellung von Waren, die der Kunde (nachfolgend Auftraggeber genannt) schriftlich, per Telefon, Telefax, E-Mail, Internet oder persönlich beim Auftragnehmer bestellt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

    Diese AG gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen - auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    Eventuelle Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung verbindlicher oder auch unverbindlicher Liefertermine bzw. -fristen, bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.

    Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  2. Identität des Anbieters
    siehe Kontaktfeld oben rechts

     
  3. Zweck des Vertrags
    ist die Lieferung von Waren aus dem Angebot des Einzelunternehmers Hans-Jochen Ganschow.

  4. Vertragsschluss
    Sofern der Auftraggeber an der Lieferung bestimmter Artikel aus dem Angebot des Auftragnehmers interessiert ist, teilt er dem Auftragnehmer die gewünschten Artikel, die jeweilige Menge, den gewünschten Liefertermin und den Lieferort mit. Der Auftragnehmer macht dem Auftraggeber dann ein verbindliches Angebot, das sämtliche Endpreise, die Mehrwertsteuer und auch die Lieferkosten enthält. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dieses Angebot annimmt.
  5. Mindestlaufzeit
    Verträge gelten grundsätzlich nur für eine einzelne Bestellung.

  6. Wesentliche Merkmale
    Die wesentlichen Merkmale der vom Auftragnehmer angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen seines Internetangebotes unter http://www.cereal-online.de bzw. http://www.cereal-online.com.

    Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden, so ist gesunde, handelsübliche, unverdorbene Qualität zu liefern.

    Bruch und/oder Abrieb/Grus – wenn nicht in außergewöhnlichen Mengen vorhanden – gelten nicht als Grund zu Beanstandungen; entsprechendes gilt bei Ungleichmäßigkeit in Farbe und Mahlung.

    Der Auftragnehmer behält sich vor, die Rezepturen zu ändern, wenn diese der Verbesserung der Ware dienen oder aufgrund von gesetzlichen Regelungen notwendig werden.

    Es ist das am Abgangsort festgestellte Gewicht maßgebend.

  7. Preise der Waren oder Dienstleistungen
    Die im Rahmen des vorgenannten Internetangebotes und in den Preislisten des Auftragnehmers angegebenen Preise sind Endpreise, die außer den Liefer- und Versandkosten (s. u.) bereits alle Preisbestandteile und insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten. 

  8. Liefer- und Versandkosten
    Die angegebenen Preise erhöhen sich noch um die Versandkosten.

    Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Artikel aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit normalerweise nicht mit Standardversendern wie Deutsche Post, UPS, DPD etc. versendet, sondern über eine Spedition ausgeliefert werden. Die Lieferpreise lassen sich daher nur in Kenntnis der genauen Liefermenge und des Lieferortes errechnen. Die endgültigen Lieferkosten teilt er dem Interessenten daher im Rahmen eines verbindlichen Angebots mit, sobald dieser die gewünschten Artikel, die Liefermengen und den Lieferort unverbindlich mitgeteilt hat (vgl. auch Abschnitt "Vertragsschluss").

  9. Zahlung
    Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (14947 Nuthe-Urstromtal). Die Zahlung gilt als bewirkt, sobald sie in bar an den Auftragnehmer erbracht wurde oder auf seinem Bankkonto eingegangen ist.

    Zur Annahme von Wechseln und unbestätigten Schecks sowie Verrechnungsschecks ist der Auftragnehmer ohne Vereinbarung nicht verpflichtet. Wechsel und Schecks gelten erfüllungshalber, nicht als erfüllungsstatt. Der Auftraggeber trägt die Diskontspesen und sonstige Kosten. Die vereinbarten Diskontsätze beruhen auf der Rediskontierbarkeit der Wechsel bei der Deutschen Bundesbank und sind ab Lieferdatum zu zahlen.

    Dritte sind ohne Inkasso-Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln weder berechtigt noch verpflichtet.
    Bei Lieferungen ins Ausland und bei Neukunden kann die Zahlung - soweit nichts anderes vereinbart wird - ausschließlich im Wege der Vorkasse erfolgen

    Der Zahlungsverzug gilt als eingetreten, wenn vom Auftraggeber nicht wie vereinbart gezahlt wird.

    Bei Zahlungsverzug steht dem Auftragnehmer neben der Berechtigung, auf Zahlung zu klagen, und unbeschadet seiner sonstigen Ansprüche vom Tage des Beginns des Verzuges ab Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu.

    Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung der Ware zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand geblieben oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer diese Zahlung selbst dann beanspruchen, wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden und/oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch für solche Umstände, die bei Abschluss des Vertrages vorlagen, aber dem Auftragnehmer unbekannt waren.

     
  10. Eigentumsvorbehalt
    Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:

    a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
    b) Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Auftraggeber für den Auftragnehmer. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Auftragnehmers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren, steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Waren zurzeit der Vermischung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Sie wird vom Auftraggeber für den Auftragnehmer verwahrt.
    c) Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Auftragnehmers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung oder Vermischung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der, Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist
    d) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber ein Ziel für die Zahlung gewährt ist. Jedoch ist der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor der Bezahlung weiterzuveräußern und weiterzuliefern. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt d) auf den Auftragnehmer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
    e) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Auftragnehmers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    f) Der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Auftraggeber übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Auftraggeber  zustehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach seiner Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware für seine eigene oder fremde Rechnung zu versichern.

     

  11. Lieferung und Erfüllung
    Wird die Beschaffung von Rohstoffen durch Krieg, Blockade, Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder solchen Beschränkungen gleichzusetzende legislative oder administrative Maßnahmen, Epidemien oder andere Fälle höherer Gewalt im In- oder Ausland verhindert oder durch Streik oder Aussperrung behindert und damit die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigt, so ist der Auftragnehmer auf Anzeige berechtigt,
    a) die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder der Auswirkungen der vorgenannten Umstände zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag ohne gegenseitige Ersatzansprüche aufzuheben oder
    b) mit Zustimmung des Auftraggebers von den garantierten Werten des gehandelten Mischfuttermittels abzuweichen, soweit es das Erfüllungshindernis erforderlich macht, und/oder
    c) eventuell nachgewiesene Mehrkosten der Ersatzbeschaffung von Rohkomponenten dem Auftraggeber in dem von den Parteien vereinbarten Umfang zu berechnen.

    Kommt eine diesbezügliche Vereinbarung nach b) oder c) nicht zustande, so hat der Auftragnehmer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu stellenden Nachfrist von zwei Geschäftstagen vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser von dem Erfüllungshindernis betroffen ist.

    Entsprechendes gilt bei Streik, Aussperrung, Zerstörung wesentlicher Teile der Fabrikationsanlage oder sonstigen Fällen höherer Gewalt im Herstellerbetrieb.

    Wird die Empfangnahme oder Abnahme seitens des Auftraggebers durch einen Fall höherer Gewalt generell verhindert, so kann er das Recht unter Buchstabe a) entsprechend für sich in Anspruch nehmen.

    Sollte die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht verfügbar sein, behält sich der Auftragnehmer vor, die Leistungen nicht zu erbringen.

    Beruft sich eine Vertragspartei auf ein Erfüllungshindernis, so hat sie auf Verlangen der Gegenpartei hierfür den Nachweis zu erbringen.

  12. Nachfrist
    Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge eines Verschuldens des Auftragnehmers entstanden ist, Schaden erwachsen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf der Erfüllungsfrist schriftlich, fernschriftlich oder telefonisch eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts sind in Höhe und Art begrenzt: Sie betragen maximal den Wert einer Lieferung ohne Fracht.

    Wird eine Nachfrist bereits vor Ablauf der Erfüllungsfrist gestellt, so hat sie Wirkung zum ersten Geschäftstag nach Ablauf der Erfüllungsfrist. Die Rücknahme einer Nachfrist ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Sonstige oder weitere Rechte aus Ansprüchen des Auftraggebers wegen Lieferungsverzögerungen sind ausgeschlossen.

  13. Widerrufs- oder Rückgaberecht für Endverbraucher
    Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB (vgl. auch § 13 BGB), steht ihm nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des BGB, so steht ihm unter keinen Umständen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312 d BGB zu.

    Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht ausdrücklich nicht, wenn die Futtermittel des Auftragnehmers gemäß § 312d Absatz 4 BGB aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (Verpackungen bereits geöffnet, Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht, Ware verdorben, ...). Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren und Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

    Rückgabebelehrung  
    Rückgaberecht: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Wird diese Belehrung erst nach Vertragsfrist mitgeteilt, beträgt die Frist 4 Wochen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrnehmung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: siehe Kontaktfeld oben rechts.


    Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfls. gezogen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Auftraggeber etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
    Ende der Rückgabebelehrung

     
  14. Angebotsdauer
    Die angegebenen Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Bei befristeten Angeboten wird die Gültigkeitsdauer explizit und deutlich angegeben.

  15. Anschrift für Beanstandungen, Kundendienst oder Gewährleistungsansprüche
    Siehe Kontaktfeld oben rechts.

  16. Liefermängel
    Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

    a) Mängelrügen müssen dem Auftragnehmer spätestens am zweiten Geschäftstag nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort telefonisch / fernschriftlich zugehen. Zwischenverkäufer haben die Anzeige unverzüglich telefonisch / fernschriftlich weiterzugeben. Die Ware muss sich noch in der Originalverpackung bzw. bei loser Ware im Silo des Empfängers befinden und durch den Auftragnehmer nachprüfbar sein.
    b) Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn die Waren weiterversandt, verarbeitet, vernichtet oder verfüttert wurden.
    c) Bei beschädigter Sendung, ob außen oder innen, ist das Transportunternehmen haftbar. Sollte ein solcher Fall eintreten, ist sofort eine Bestätigung des Schadens durch den Paketdienst oder die Spedition einzuholen und schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Diese Bestätigung muss dem Auftragnehmer telefonisch / fernschriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erstellung im Original zugesandt werden. Als Absendedatum gilt das Datum des Poststempels. Nur dann kann die beschädigte Ware ersetzt oder mittels einer Gutschrift auf das Konto des Auftraggebers entschädigt werden.
     
     
  17. Fracht- und Transportgefahr
    Die Fracht- und Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    Ausnahme: Lieferungen an Verbraucher im Sinne des BGB. Hier trägt der Auftragnehmer die Fracht- und Transportgefahr.

     
  18. Sonstiges
    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden dadurch die üblichen Bestimmungen nicht berührt.

    Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schreibfehler und offenbare Unrichtigkeiten auch nach einer Auftragserteilung zu korrigieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu.

  19. Benachrichtigung
    Zwischenverkäufer haben sämtliche Mitteilungen unverzüglich weiterzugeben.
     
  20. Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist 14947 Nuthe-Urstromtal.